Öffentliche Bibliotheken · Referenz

Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz

Eine gerundete Theke auf Podest, bei der die Monitore in der Arbeitsplatte verschwinden.

Chemnitz · 2004 · Thekenanlage

  • Alle Thekenteile motorisch höhenverstellbar, 72–110 cm
  • Monitore per Hubtechnik in den Arbeitsplatten versenkbar

Die Ausgangslage

Die Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz benötigte eine repräsentative Thekenanlage.

Die Aufgabe

Die Theke sollte ergonomisch höhenverstellbar sein und die Bildschirmtechnik aufgeräumt aufnehmen.

Unsere Lösung

Eine Thekenanlage mit Podest und Rundung, alle Teile motorisch höhenverstellbar (72–110 cm), Monitore per Hubtechnik in den Arbeitsplatten versenkbar.

Was der Kunde heute spürt

Ein höhenverstellbarer Servicepunkt, der die Technik bei Bedarf komplett verbirgt.

Diese Einrichtung ist seit 2004 im Einsatz — und jedes Teil liegt bei uns bis heute als CNC-Datensatz vor. Nachfertigung und Erweiterung bleiben auch nach so vielen Jahren möglich.

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Thekenanlagen — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Thekenanlagen — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Schulungsmöbel — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Schulungsmöbel — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Lounge & Sitzmöbel — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Lounge & Sitzmöbel — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Thekenanlage — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz
Thekenanlage — Stadtbibliothek Chemnitz im DAStietz, Chemnitz

Fragen zu diesem Projekt

Die Einrichtung stammt von der Bibliothekseinrichtung Lenk GmbH aus Schönheide im Erzgebirge — als BiblioLenk vielen Bibliotheken seit Jahren ein Begriff. Geplant, gefertigt und montiert haben wir aus einem Haus, 2004. Umfang: Teileinrichtung.

Geliefert wurde: Thekenanlage. Alle Teile sind aus unserer eigenen Fertigung und über die 10-Jahres-Nachkaufgarantie identisch nachlieferbar.

Ja. Wir liefern Spezifikationen, Rastermaße und Alternativpositionen in einer Form, die sich direkt ins Leistungsverzeichnis übernehmen lässt — inklusive der Formulierung „oder gleichwertig", ohne die eine Produktnennung vergaberechtlich angreifbar ist. Als Bieter treten wir danach unter denselben Bedingungen an wie alle anderen.